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OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 L 19.13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 94 VwGO, § 1 NamÄndG, § 2 Abs 1 S 1 NamÄndG, § 3 Abs 1 NamÄndG, § 11 NamÄndG
Vorgreiflichkeit bei von einem allein sorgeberechtigten Elternteil beantragter Namensänderung und Antrag auf Übertragung des Personensorgerechts auf beide Elternteile - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 94 VwGO, § 11 NamÄndG, § 1 NamÄndG, § 2 Abs 1 S 1 NamÄndG, § 3 Abs 1 NamÄndG, § 1626a Abs 1 Nr 3 BGB, § 1626a Abs 2 BGB
Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde; Vorname, Änderung des -s; nichteheliches Kind; Antrag der allein sorgeberechtigten Mutter; Klage des Vaters; fehlende Klagebefugnis; Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge auf beide Eltern gemeinsam; Vorgreiflichkeit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 L 19.13
Da der Gesetzgeber die Personensorge für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter zuordnen und die nachträgliche Übertragung der gemeinsamen Sorge einer Entscheidung der Familiengerichte vorbehalten kann, bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des bisherigen Rechtszustandes bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts keine Bedenken (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -, juris Rn. 38 ff. ).